RSA-LOGO  Startseite  |  Sitemap  |  Kontakt  |  Nutzungsbedingungen  |  Datenschutzhinweis  |  Impressum  |
RSA-LOGO Eine menschliche Bank erleben!
Privatkunden
Altersvorsorge
Private Lebens- bzw. Rentenversicherung
Die gesetzliche Rentenversicherung für Arbeitnehmer und Angestellte stellt in Zukunft nur noch eine Grundabsicherung der Renteneinkünfte dar. Als Ergänzung spielt die kapitalbildende Lebensversicherung bzw. die Rentenversicherung eine immer wichtigere Rolle. Primär um für eine ausreichende Altersrente vorzusorgen, sekundär um mit Zusatzbausteinen die eigene Arbeitskraft oder die Familie bei einem Schicksalsschlag versorgt zu wissen. Nebenbei ist der Kapitalaufbau noch steuerbegünstigt - während der Laufzeit sind die Erträge nicht zu versteuern und bei mindestens 12 Jahren Laufzeit und Vollendung des 60. Lebensjahres wird bei Kapitalauszahlung nur die Hälfte der Erträge versteuert, bei einer lebenslangen Rentenzahlung lediglich der Ertragsanteil. Glück im Alter
Arten der Rentenversicherung
Rentenversicherung mit regelmäßigen Zahlbeiträgen oder Einmalzahlung bei Versicherungsbeginn: Sie bestimmen, wann Sie über das Kapital bzw. über die monatlich garantierte Rente verfügen
Sofort beginnende Rente, sog. lebenslange Sofortrente: Nach Zahlung eines einmaligen Betrags wird monatlich eine lebenslange Rente ausbezahlt. Für die Sofortrente werden häufig Abfindungen, Auszahlungen aus Kapitallebensversicherungen, Direktversicherungen oder angespartes Vermögen verwendet.
Während der Laufzeit genießen Sie volle Flexibilität. Zuzahlungen, Entnahmen, Beitragsänderungen oder -aussetzungen sind jederzeit möglich.
TOP Pagelink
Betriebliche Altersvorsorge (BAV)
Arbeitnehmer haben grundsätzlich einen Anspruch auf eine betriebliche Altersversorgung. Voraussetzung ist ein allgemein verbindlicher Tarifvertrag, der diese Form einer sogenannten Entgeltumwandlung enthält. Mit der Entgeltumwandlung, auch als Gehaltsumwandlung bezeichnet, kann ein Teil des Bruttolohns zur Altersversorgung verwendet werden. Für eine Gehaltsumwandlung können auch die vermögenswirksamen Leistungen, Sonderzahlungen wie das 13. Monatsgehalt oder das Weihnachtsgeld herangezogen werden.

In manchen Fällen beteiligt sich auch der Arbeitgeber an den Beiträgen zur Betriebsrente oder übernimmt sie komplett. Die Versorgungsleistung wird im Alter und sofern in der Betriebsrente enthalten, bei Invalidität oder Tod ausbezahlt.

Der Arbeitgeber übernimmt das Prozedere der Betriebsrente. Dazu gehören die Auswahl der Form der Altersversorgung, die Auswahl eines passenden Finanzdienstleisters und die Abführung der Beitragszahlungen.
Durchführungsformen der betrieblichen Altersversorgung
Direktversicherung
Pensionskasse
Pensionsfonds
Direktzusage bzw. Pensionszusage
Unterstützungskasse
Ein Wort zur Steuer und Sozialversicherung:
Für alle Durchführungsformen gilt seit dem 1. Januar 2005 die nachgelagerte Besteuerung, d.h. die Einzahlungen sind steuer- und sozialabgabenfrei, die Rentenzahlungen hingegen werden voll besteuert.
TOP Pagelink
Riester-Rente
Die Riesterrente ist eine staatlich geförderte Rentenversicherung. Sie zahlen einen laufenden Beitrag ein und erhalten zusätzlich vom Staat Zulagen (Grundzulage, Kinderzulage und eventuell Berufseinsteigerbonus). Die Beiträge können zusätzlich als Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden. Damit Sie die maximale staatliche Förderung erhalten, müssen jährlich 4 % des Bruttoeinkommens als Beiträge und Zulagen in den Riester eingezahlt werden, mindestens jedoch ein Sockelbetrag von 60 EUR im Jahr. Ehegatten ohne eigene Einkünfte können in Verbindung mit dem Riestervertrag des Partners auch ohne eigenen Beitrag die Zulagen erhalten. Sie erhalten ab dem vollendeten 60. Lebensjahr mit Beginn der gesetzlichen Rentenzahlung, z. B. zum 65. Lebensjahr, eine garantierte, lebenslange zusätzliche Rente. Außerdem ist auch eine einmalige Kapitalleistung möglich. Sie können sich zu Rentenbeginn bis zu 30 % des angesparten Kapitals auszahlen lassen.
Steuerliche Behandlung der Kapital- und Rentenleistung:
Durch die steuerliche Förderung der Beiträge sind im Gegenzug später die Rentenleistungen in voller Höhe mit dem individuellen Steuersatz zu versteuern. Dabei ist die steuerliche Belastung im Alter aber meist niedriger als im Berufsleben, da der individuelle Steuersatz während der Erwerbsphase in der Regel höher ist.
Absicherung des Ehepartners / der Hinterbliebenen:
Bei Tod vor Rentenbeginn kann das angesparte Altersvorsorgevermögen auf einen Riester-Vertrag des Ehepartners übertragen werden. Somit sind die eingezahlten Beiträge immer garantiert. Wird anstelle der Übertragung eine Kapitalzahlung an den Ehepartner oder andere Hinterbliebene gewünscht, dann muß die staatliche Förderung zurückgezahlt werden.
TOP Pagelink
Rürup-Rente
Mit der Rürup-Rente können insbesondere Selbständige, die nicht riesterfähig sind, aber auch Angestellte staatlich gefördert fürs Alter vorsorgen. Beiträge bis zu 20.000,- Euro (Ehepaare bis 40.000,- Euro) können 2009 bis zu 68 % als Sonderausgaben von der Steuer abgesetzt werden. Jährlich um 2 % steigend, ab 2025 zu 100%. Außerdem können - ebenfalls steuerbegünstigt - eine Hinterbliebenen- und eine Berufsunfähigkeitsabsicherung mit einbezogen werden. Während der Laufzeit haben Sie volle Flexibilität. Zuzahlungen, Beitragsänderungen oder -aussetzungen sind jederzeit möglich.
Durch die steuerliche Förderung der Beiträge sind im Gegenzug später die Rentenleistungen in voller Höhe mit dem individuellen Steuersatz zu versteuern. Dabei ist die steuerliche Belastung im Alter aber meist niedriger als im Berufsleben, da der individuelle Steuersatz während der Erwerbsphase in der Regel höher ist.
TOP Pagelink
Externer Link Online-Banking
   eBanking
   eBrokerage
Externer Link Börse aktuell
Chart des DAX-Performance-Index.
Kurssuche:  
   Mehr Börseninformationen
Seiteninhalt Themenübersicht
Private Rentenversicherung
Pagelink    Betriebliche Altersvorsorge
Pagelink    Riester-Rente
Pagelink    Rürup-Rente