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Altersvorsorge |
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Private Lebens- bzw. Rentenversicherung |
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Die gesetzliche Rentenversicherung für Arbeitnehmer und Angestellte stellt
in Zukunft nur noch eine Grundabsicherung der Renteneinkünfte dar. Als
Ergänzung spielt die kapitalbildende Lebensversicherung bzw. die
Rentenversicherung eine immer wichtigere Rolle. Primär um für eine
ausreichende Altersrente vorzusorgen, sekundär um mit Zusatzbausteinen die
eigene Arbeitskraft oder die Familie bei einem Schicksalsschlag versorgt zu wissen.
Nebenbei ist der Kapitalaufbau noch steuerbegünstigt - während der
Laufzeit sind die Erträge nicht zu versteuern und bei mindestens 12 Jahren
Laufzeit und Vollendung des 60. Lebensjahres wird bei Kapitalauszahlung nur
die Hälfte der Erträge versteuert, bei einer lebenslangen Rentenzahlung
lediglich der Ertragsanteil. |
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Arten der Rentenversicherung |
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Rentenversicherung mit regelmäßigen Zahlbeiträgen oder
Einmalzahlung bei Versicherungsbeginn: Sie bestimmen, wann Sie über das Kapital bzw. über die monatlich
garantierte Rente verfügen
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Sofort beginnende Rente, sog. lebenslange Sofortrente: Nach
Zahlung eines einmaligen Betrags wird monatlich eine lebenslange
Rente ausbezahlt. Für die Sofortrente werden häufig Abfindungen,
Auszahlungen aus Kapitallebensversicherungen, Direktversicherungen oder
angespartes Vermögen verwendet.
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Während der Laufzeit genießen Sie volle Flexibilität.
Zuzahlungen, Entnahmen, Beitragsänderungen oder -aussetzungen sind jederzeit
möglich.
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Betriebliche Altersvorsorge (BAV) |
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Arbeitnehmer haben grundsätzlich einen Anspruch auf eine
betriebliche Altersversorgung. Voraussetzung ist ein allgemein verbindlicher
Tarifvertrag, der diese Form einer sogenannten Entgeltumwandlung enthält.
Mit der Entgeltumwandlung, auch als Gehaltsumwandlung bezeichnet, kann ein Teil
des Bruttolohns zur Altersversorgung verwendet werden. Für eine Gehaltsumwandlung
können auch die vermögenswirksamen Leistungen, Sonderzahlungen wie das
13. Monatsgehalt oder das Weihnachtsgeld herangezogen werden.
In manchen Fällen beteiligt sich auch der Arbeitgeber an den Beiträgen zur
Betriebsrente oder übernimmt sie komplett. Die Versorgungsleistung wird im Alter
und sofern in der Betriebsrente enthalten, bei Invalidität oder Tod ausbezahlt.
Der Arbeitgeber übernimmt das Prozedere der Betriebsrente. Dazu gehören
die Auswahl der Form der Altersversorgung, die Auswahl eines passenden
Finanzdienstleisters und die Abführung der Beitragszahlungen.
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Durchführungsformen der betrieblichen Altersversorgung |
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Direktversicherung
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Pensionskasse
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Pensionsfonds
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Direktzusage bzw. Pensionszusage
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Unterstützungskasse
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Ein Wort zur Steuer und Sozialversicherung:
Für alle Durchführungsformen gilt seit dem 1. Januar 2005 die nachgelagerte
Besteuerung, d.h. die Einzahlungen sind steuer- und sozialabgabenfrei, die
Rentenzahlungen hingegen werden voll besteuert. |
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Riester-Rente |
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Die Riesterrente ist eine staatlich geförderte Rentenversicherung.
Sie zahlen einen laufenden Beitrag ein und erhalten zusätzlich vom Staat
Zulagen (Grundzulage, Kinderzulage und eventuell Berufseinsteigerbonus). Die
Beiträge können zusätzlich als Sonderausgaben steuerlich geltend
gemacht werden. Damit Sie die maximale staatliche Förderung erhalten, müssen
jährlich 4 % des Bruttoeinkommens als Beiträge und Zulagen in den
Riester eingezahlt werden, mindestens jedoch ein Sockelbetrag von 60 EUR im Jahr.
Ehegatten ohne eigene Einkünfte können in Verbindung mit dem Riestervertrag
des Partners auch ohne eigenen Beitrag die Zulagen erhalten. Sie erhalten ab dem
vollendeten 60. Lebensjahr mit Beginn der gesetzlichen Rentenzahlung, z. B. zum
65. Lebensjahr, eine garantierte, lebenslange zusätzliche Rente. Außerdem
ist auch eine einmalige Kapitalleistung möglich. Sie können sich zu
Rentenbeginn bis zu 30 % des angesparten Kapitals auszahlen lassen.
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Steuerliche Behandlung der Kapital- und Rentenleistung:
Durch die steuerliche Förderung der Beiträge sind im Gegenzug später
die Rentenleistungen in voller Höhe mit dem individuellen Steuersatz zu
versteuern. Dabei ist die steuerliche Belastung im Alter aber meist niedriger
als im Berufsleben, da der individuelle Steuersatz während der Erwerbsphase
in der Regel höher ist. |
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Absicherung des Ehepartners / der Hinterbliebenen:
Bei Tod vor Rentenbeginn kann das angesparte Altersvorsorgevermögen auf einen
Riester-Vertrag des Ehepartners übertragen werden. Somit sind die eingezahlten
Beiträge immer garantiert. Wird anstelle der Übertragung eine Kapitalzahlung
an den Ehepartner oder andere Hinterbliebene gewünscht, dann muß die
staatliche Förderung zurückgezahlt werden. |
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Rürup-Rente |
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Mit der Rürup-Rente können insbesondere Selbständige,
die nicht riesterfähig sind, aber auch Angestellte staatlich gefördert
fürs Alter vorsorgen. Beiträge bis zu 20.000,- Euro (Ehepaare bis 40.000,- Euro)
können 2009 bis zu 68 % als Sonderausgaben von der Steuer abgesetzt werden.
Jährlich um 2 % steigend, ab 2025 zu 100%. Außerdem können - ebenfalls
steuerbegünstigt - eine Hinterbliebenen- und eine Berufsunfähigkeitsabsicherung
mit einbezogen werden. Während der Laufzeit haben Sie volle Flexibilität.
Zuzahlungen, Beitragsänderungen oder -aussetzungen sind jederzeit möglich.
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Durch die steuerliche Förderung der Beiträge sind im Gegenzug
später die Rentenleistungen in voller Höhe mit dem individuellen Steuersatz
zu versteuern. Dabei ist die steuerliche Belastung im Alter aber meist niedriger als
im Berufsleben, da der individuelle Steuersatz während der Erwerbsphase in der Regel
höher ist.
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